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Inhalt
Neuigkeiten
Anlässe
-
07. Juni 2024
Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
Gemeindesaal -
24. Mai 2024
GV Wasserversorgung Kappel am Albis
Kleiner Mühlesaal -
01. Juni 2024
Neuigkeiten
Öffnungszeiten Feiertage Mai 2024
Die Gemeindeverwaltung bleibt im Mai an folgenden Feiertagen den ganzen Tag geschlossen: 1. Mai - Mittwoch, 1. Mai 2024 Auffahrt - Donnerstag, 9. Mai 2024 Pfingstmontag - Montag, 20. Mai 2024
30. Apr. 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Februar bis April 2024
Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden: Gemeindeversammlung Folgende Traktanden gelangen an die kommende Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024: Jahresrechnung 2023 Teilrevision Bau- und Zonenordnung – Einzelinitiative "Mindestabstand für Windturbinen zu bewohnten Gebäuden" Totalrevision Polizeiverordnung BAUVERWALTUNG Baubewilligungen Es wurden nachfolgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren und unter Bedingun-gen und Auflagen erteilt: Bauherrschaft: Agnes Fischer, Blumenbergstrasse 14, 3013 Bern Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau ehemaliges Bauernhaus Baugrundstück: Weiermattstrasse 3, Kat.-Nrn. 994 und 686, Uerzlikon (Kernzone B KB) Bauherrschaft: Verein Kloster Kappel, Kappelerhof 1, 8926 Kappel am Albis Bauvorhaben: Fassaden- und Dachsanierung Baugrundstück: Pächterhaus, Kappelerhof 10, 8926 Kappel am Albis, Kat.-Nr. 1680, Vers.-Nr. 539 (Zone: KA) Bauherrschaft: Rudolf Roth, Oberweid 2, 8926 Uerzlikon Bauvorhaben: Ersatzneubau Mutterkuhstall Baugrundstück: Oberweid 3, Kat.-Nr. 386, Uerzlikon, (Kantonale Landwirtschaftszone Lk) INFRASTRUKTUR Übernahme von Flurstrassen Kat.-Nr. 36, 400 und 401 durch die Gemeinde Kappel am Albis Die Unterhaltsgenossenschaft Uerzlikon-Hauptikon (UHG U-H) kam im Jahr 2022 auf die Gemeinde zu und fragte an, ob es mögliche wäre, gewisse Flurstrassen an die Gemeinde abzu-geben. Ursprünglicher Auslöser für die Anfrage war die Tatsache, dass ein Teil der Flurstrasse mit der Grundstück Nr. 401 an eine Bauzone angrenzt und dieser Abschnitt bei einer allfälligen Überbauung sinnvollerweise besser eine Gemeinde- als eine Flurstrasse wäre. Die Flurstrasse mit der Grundstück Nr. 401 verbindet die Strasse Schürweid aus der Gegend Weid mit der alten Kappelerstrasse in der Gegend Weierrainli / Wolfacher. Die daran an-schliessenden Strassen wie alte Kappelerstrasse oder auch die Strasse Grundstück Nr. 583, welche eine Verbindung zur Bushaltestelle Weid aus den Höfen Weid und Schürweid darstellt, sind bereits Gemeindestrassen. Durch die Übernahme der Flurstrassen mit Grundstück Nr. 401 und 400 wird diese Lücke im Strassennetz der Gemeinde geschlossen und die Durchgängigkeit von der Bushaltestelle Weid bis zur alten Kappelerstrasse und zum Hof Wolfacher hergestellt. Im Rahmen der Übernahme dieser beiden Strassengründstücke in Uerzlikon soll auch gleich das Stück Flurstrasse mit der Grundstück Nr. 36 in Hauptikon in eine Gemeindestrasse um-gewandelt werden. Dieses Stück Flurstrasse hat heute keine überwiegend landwirtschaftliche Bedeutung mehr und liegt mitten im Dorf Hauptikon umgeben von Gemeindestrassen. Sämtliche drei Grundstücke werden von der UHG U-H unentgeltlich an die Gemeinde abgetreten. Teilsanierung Regenwasserableitung und Strassenablauf Weidstrasse In den vergangenen Jahren ist es an der Weidstrasse in Hauptikon auf der Höhe der Weidstrasse 9 immer wieder zu leichten Überschwemmungen der Strasse gekommen. Grund dafür ist ein defekter Schacht, der regelmässig Wurzeleinwüchse hat, welche vor allem bei starkem Regen den Auslauf verstopfen. In diesen Schacht mündet auch eine Zuleitung aus der Garage/Werkstatt des benachbarten Hofes. Bei jedem Überlaufen des Schachts, fliesst das Wasser durch diese Zuleitung zurück und setzt die Garage unter Wasser. Gemäss der Siedlungsentwässerungsverordnung ist die Gemeinde als Eigentümerin des betroffenen Schachts und der Strasse verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Wasser von Grundstücken auf Nachbargrundstücke läuft. Aufgrund dessen, wurde für die Sanierungsarbeiten einen Betrag im Budget 2024 eingestellt. Die Durchführung der Teilsanierung der Regenwasserleitung und des Strassenablaufs wurde erteilt. KULTUR UND FREIZEIT Jahreskarten Zoo Zürich – Verlängerung Mit Gemeinderatsbeschluss 2022-55 hat der Gemeinderat der Anschaffung der Jahreskarten Zoo Zürich für ein Jahr zugestimmt. Mit Beschluss Nr. 2023-38 wurde der Kredit für ein weiteres Jahr genehmigt. Die aktuellen Jahreskarten laufen per 9. Juni 2024 aus. Die vier Jahreskarten wurden seit der letztmaligen Kreditbewilligung (Juni 2023 bis Stand März 2024) an 33 Tagen von insgesamt 90 Personen genutzt. Das Angebot wird, vor allem von Familien, sehr geschätzt. Der Gemeinderat stimmt anlässlich seiner Sitzung vom 4. März 2024 einer Verlängerung um weitere fünf Jahre zu. Die wiederkehrenden Kosten werden jeweils im ordentlichen Budgetprozess berücksichtigt. Vernehmlassungen Der Gemeinderat verabschiedete zu nachfolgenden Themen seine Stellungnahme im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens: Teilrevision des Kantonalen Richtplans Eigentümerstrategie Spital Affoltern AG Teilrevision Regionaler Richtplan 2024 - Park & Ride Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes im Bereich der Baulinien sowie der Nutzung des Strassen- und Wegabstandes Parlamentarische Initiative: Stellungnahmen zum Kommissionsentwurf betreffend "Verbesserte Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der Züricher Kantonalbank". Vernehmlassung zur Verordnung über elektronische Verfahrensverhandlungen im Verwaltungsverfahren Vernehmlassung Teilrevision Gemeindegesetz "virtuelle Behördensitzung" Teilrevision des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister Vernehmlassung Neuerlass Wasserverordnung Ferner hat der Gemeinderat Für den Verwaltungsrat der Interkantonalen Anstalt (IKA) Pflegezentrum Sonnenberg stehen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1.April 2024 bis 31. Mai 2025 an. Dem Antrag des Verwaltungsrates IKA Pflegezentrum Sonnenberg wurde entspro-chen. Der Jahresrechnung 2023 der IKA Pflegezentrum Sonnenberg wurde als Trägerge-meinde zugestimmt. Der Dargebotenen Hand Zürich wird mit einem Beitrag unterstützt. Dem Singkreis Bezirk Affoltern wurde für die Ausrichtung der Sommerkonzerte 2024 ein Betrag zugesichert. Der Genossenschaft KISS Knonaueramt wurde ein Beitrag zugesichert. Verschiedene Kreditabrechnungen genehmigt. Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin
16. Mai 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates (Februar - April 2024)
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden: Gemeindeversammlung Folgende Traktanden gelangen an die kommende Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024: Jahresrechnung 2023 Teilrevision Bau- und Zonenordnung – Einzelinitiative "Mindestabstand für Windturbinen zu bewohnten Gebäuden" Totalrevision Polizeiverordnung Bauverwaltung Baubewilligungen Es wurden nachfolgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren und unter Bedingungen und Auflagen erteilt: Bauherrschaft: Agnes Fischer, Blumenbergstrasse 14, 3013 Bern Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau ehemaliges Bauernhaus Baugrundstück: Weiermattstrasse 3, Kat.-Nrn. 994 und 686, Uerzlikon (Kernzone B KB) Bauherrschaft: Verein Kloster Kappel, Kappelerhof 1, 8926 Kappel am Albis Bauvorhaben: Fassaden- und Dachsanierung Baugrundstück: Pächterhaus, Kappelerhof 10, 8926 Kappel am Albis, Kat.-Nr. 1680, Vers.-Nr. 539 (Zone: KA) Bauherrschaft: Rudolf Roth, Oberweid 2, 8926 Uerzlikon Bauvorhaben: Ersatzneubau Mutterkuhstall Baugrundstück: Oberweid 3, Kat.-Nr. 386, Uerzlikon, (Kantonale Landwirtschaftszone Lk) Infrastruktur Übernahme von Flurstrassen Kat.-Nr. 36, 400 und 401 durch die Gemeinde Kappel am Albis Die Unterhaltsgenossenschaft Uerzlikon-Hauptikon (UHG U-H) kam im Jahr 2022 auf die Gemeinde zu und fragte an, ob es mögliche wäre, gewisse Flurstrassen an die Gemeinde abzugeben. Ursprünglicher Auslöser für die Anfrage war die Tatsache, dass ein Teil der Flurstrasse mit der Grundstück Nr. 401 an eine Bauzone angrenzt und dieser Abschnitt bei einer allfälligen Überbauung sinnvollerweise besser eine Gemeinde- als eine Flurstrasse wäre. Die Flurstrasse mit der Grundstück Nr. 401 verbindet die Strasse Schürweid aus der Gegend Weid mit der alten Kappelerstrasse in der Gegend Weierrainli / Wolfacher. Die daran anschliessenden Strassen wie alte Kappelerstrasse oder auch die Strasse Grundstück Nr. 583, welche eine Verbindung zur Bushaltestelle Weid aus den Höfen Weid und Schürweid darstellt, sind bereits Gemeindestrassen. Durch die Übernahme der Flurstrassen mit Grundstück Nr. 401 und 400 wird diese Lücke im Strassennetz der Gemeinde geschlossen und die Durchgängigkeit von der Bushaltestelle Weid bis zur alten Kappelerstrasse und zum Hof Wolfacher hergestellt. Im Rahmen der Übernahme dieser beiden Strassengründstücke in Uerzlikon soll auch gleich das Stück Flurstrasse mit der Grundstück Nr. 36 in Hauptikon in eine Gemeindestrasse umgewandelt werden. Dieses Stück Flurstrasse hat heute keine überwiegend landwirtschaftliche Bedeutung mehr und liegt mitten im Dorf Hauptikon umgeben von Gemeindestrassen. Sämtliche drei Grundstücke werden von der UHG U-H unentgeltlich an die Gemeinde abgetreten. Teilsanierung Regenwasserableitung und Strassenablauf Weidstrasse In den vergangenen Jahren ist es an der Weidstrasse in Hauptikon auf der Höhe der Weidstrasse 9 immer wieder zu leichten Überschwemmungen der Strasse gekommen. Grund dafür ist ein defekter Schacht, der regelmässig Wurzeleinwüchse hat, welche vor allem bei starkem Regen den Auslauf verstopfen. In diesen Schacht mündet auch eine Zuleitung aus der Garage/Werkstatt des benachbarten Hofes. Bei jedem Überlaufen des Schachts, fliesst das Wasser durch diese Zuleitung zurück und setzt die Garage unter Wasser. Gemäss der Siedlungsentwässerungsverordnung ist die Gemeinde als Eigentümerin des betroffenen Schachts und der Strasse verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Wasser von Grundstücken auf Nachbargrundstücke läuft. Aufgrund dessen, wurde für die Sanierungsarbeiten einen Betrag im Budget 2024 eingestellt. Die Durchführung der Teilsanierung der Regenwasserleitung und des Strassenablaufs wurde erteilt. Kultur und Freizeit Jahreskarten Zoo Zürich – Verlängerung Mit Gemeinderatsbeschluss 2022-55 hat der Gemeinderat der Anschaffung der Jahreskarten Zoo Zürich für ein Jahr zugestimmt. Mit Beschluss Nr. 2023-38 wurde der Kredit für ein weiteres Jahr genehmigt. Die aktuellen Jahreskarten laufen per 9. Juni 2024 aus. Die vier Jahreskarten wurden seit der letztmaligen Kreditbewilligung (Juni 2023 bis Stand März 2024) an 33 Tagen von insgesamt 90 Personen genutzt. Das Angebot wird, vor allem von Familien, sehr geschätzt. Der Gemeinderat stimmt anlässlich seiner Sitzung vom 4. März 2024 einer Verlängerung um weitere fünf Jahre zu. Die wiederkehrenden Kosten werden jeweils im ordentlichen Budgetprozess berücksichtigt. Vernehmlassungen Der Gemeinderat verabschiedete zu nachfolgenden Themen seine Stellungnahme im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens: Teilrevision des Kantonalen Richtplans Eigentümerstrategie Spital Affoltern AG Teilrevision Regionaler Richtplan 2024 - Park & Ride Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes im Bereich der Baulinien sowie der Nutzung des Strassen- und Wegabstandes Parlamentarische Initiative: Stellungnahmen zum Kommissionsentwurf betreffend "Verbesserte Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der Züricher Kantonalbank". Vernehmlassung zur Verordnung über elektronische Verfahrensverhandlungen im Verwaltungsverfahren Vernehmlassung Teilrevision Gemeindegesetz "virtuelle Behördensitzung" Teilrevision des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister Vernehmlassung Neuerlass Wasserverordnung Ferner hat der Gemeinderat Für den Verwaltungsrat der Interkantonalen Anstalt (IKA) Pflegezentrum Sonnenberg stehen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1.April 2024 bis 31. Mai 2025 an. Dem Antrag des Verwaltungsrates IKA Pflegezentrum Sonnenberg wurde entsprochen. Der Jahresrechnung 2023 der IKA Pflegezentrum Sonnenberg wurde als Trägergemeinde zugestimmt. Der Dargebotenen Hand Zürich wird mit einem Beitrag unterstützt. Dem Singkreis Bezirk Affoltern wurde für die Ausrichtung der Sommerkonzerte 2024 ein Betrag zugesichert. Der Genossenschaft KISS Knonaueramt wurde ein Beitrag zugesichert. Verschiedene Kreditabrechnungen genehmigt. Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin
15. Mai 2024
Stadtpolizei sucht den direkten Austausch
Während Standaktionen pflegt Stadtpolizei Affoltern persönlichen Dialog
13. Mai 2024
Baustelleninfo
Kappel a.A. / Mettmenstetten: Bauarbeiten für den neuen Radweg an der Zürich-/Baarerstrasse beginnen am 29. April 2024
22. Apr. 2024
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, besteht während der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.zh.ch/hunde.
08. Apr. 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates (November 2023 - Januar 2024)
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden: Baubewilligungen Auf die Aufzählung von erteilten Baubewilligungen wird künftig verzichtet. Bauprojekte erscheinen wie gewohnt im Affolter Anzeiger und sind auf unserer Gemeinde-Webseite einsehbar. Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) Die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde Kappel am Albis umfassen folgende Bestandteile: • Bau- und Zonenordnung (BZO) • Zonenplan • Kernzonenplan Allenwinden. Alle Bestandteile wurden von der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2018 festgesetzt und am 27. April 2019 in Kraft gesetzt. In der BZO sind die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bereits umgesetzt. Der Zonenplan entspricht den kantonalen Darstellungsvorgaben. Die BZO soll mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden. Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) wurde zuletzt im Jahre 2020 neu festgesetzt. Gemäss des kantonalen Richtplans erfolgt der Schutz von Ortsbildern auf kommunaler Stufe in erster Linie durch Kernzonen und detaillierte Kernzonenpläne. Die wichtigen Freiräume gemäss Inventar sind in der Regel durch Festlegung in den Kernzonenplänen oder – in speziellen Fällen – durch Freihaltezonen zu sichern. Für die betroffenen Ortsteile (Kappel am Albis, Näfenhüser, Hauptikon und Uerzlikon) sollen entsprechende Kernzonenpläne erstellt werden. Die Revision der Ortsplanung in der Gemeinde Hausen am Albis hat vor einigen Monaten begonnen. Der Zusammenschluss der Hochbauverwaltungen Kappel am Albis und Hausen am Albis kann nach Wunsch genutzt werden, um die Bauordnungen einander möglichst anzugleichen, um den Vollzug zu vereinfachen. Bei einer Durchsicht der beiden Bauordnungen fällt auf, dass die Bau- und Zonenordnung von Kappel am Albis im Vergleich zu derjenigen von Hausen am Albis generell sehr kurz gefasst ist. Ferner können in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme der aktuellen BZO behoben werden. Dazu sollen Änderungen bzw. Präzisierungen an vereinzelten Artikeln vorgenommen werden. Dabei wird für das vorliegende Arbeitsprogramm von einem Umfang von fünf bis zehn Artikeln ausgegangen. Mit der Bearbeitung der Teilrevision der BZO wurde die Firma Suter von Känel Wild beauftragt. Der Gemeinderat hat hierfür einen Kredit von CHF 57'500.00 genehmigt. Die zuständige Arbeitsgruppe bestehend aus der Ressortvorsteherin Hochbau, dem Gemeindepräsidenten, dem Leiter Hochbau Hausen am Albis sowie der Gemeindeschreiberin wird ergänzend für die jeweilige Koordination mit der Baukommission der Gemeinde Kappel am Albis besorgt sein. Genehmigung Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Gemäss zürcherischem Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist die Gemeinde verpflichtet, einen kommunalen Verkehrsrichtplan mit den kommunalen Strassen für die Groberschliessung und den Wegen mit kommunaler Bedeutung zu erstellen. Der kommunale Richtplan sichert die bestehenden Anlagen und legt Handlungsanweisungen und Massnahmen für die verkehrliche Entwicklung fest. Er dient den Gemeindebehörden als Koordinations- und Steuerungsinstrument. Die Gesamtstrategie zielt darauf ab ein durchgehendes, sicheres und attraktives Weg- und Strassennetz für den Alltags- und Freizeitverkehr zu schaffen und die Angebotsdichte beim öffentlichen Verkehr zu erhalten. Im Teilrichtplan Fuss- und Veloverkehr wird ein dichtes, durchgängiges Wegnetz geschaffen und attraktive, sichere und kurze Wege gesichert. Wo Verbesserungsbedarf besteht, sind Massnahmen vorgesehen. So ist geplant diverse Lücken im Fusswegnetz zu schliessen und Gefahrenstellen zu entschärfen. Das bestehende kommunale Velonetz und die kommunale Veloparkierung bei öffentlichen Gebäuden werden gesichert. Beim Gemeindesaal ist eine neue Veloparkierung geplant. Die ÖV-Haltestellen sollen optimiert und hindernisfrei umgestaltet werden. Weiter sind Massnahmen zur guten Gestaltung des Strassenraumes festgelegt. Dabei werden alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit gewährleistet. Weiterhin ist eine neue Tempo 30-Zone geplant und es sollen Begegnungszonen geprüft werden. Die Gemeinde strebt an, dass auf Kantonsstrassen Ortseingangstore (Bauminseln) durch den Kanton erstellt werden. Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, welche die Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 2. Juni 2023 festgesetzt hat, wurde von der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 genehmigt. Der kommunale Verkehrsrichtplan ist physisch auf der Gemeindeverwaltung einsehbar oder elektronisch im WebGIS https://www.gisknonaueramt.ch/ aufgeschaltet. Immobilienstrategie und Immobilienbewirtschaftung ab 2024 Der Gemeinderat hat für die im Eigentum der Gemeinde Kappel am Albis befindlichen Liegenschaften eine Immobilienstrategie entwickelt, welche ihm als Basis für die Bewirtschaftung der bestehenden Immobilien sowie die Entwicklung neuer Immobilien dient. Die sehr wertvollen Inputs aus der vergangenen Einwohnerbefragung im Jahr 2023 hat er bei der Festsetzung der Strategie mitberücksichtigt. Die operative Bewirtschaftung des Liegenschaftsportfolios (Verwaltungs- und Finanzvermögen) hat er per 1. Januar 2024 der Firma Intus AG Immobilien Treuhand, Affoltern am Albis, übertragen. Immobilienunterhalt Der Gemeinderat hat für den Unterhalt von Immobilien im Verwaltungsvermögen folgende Kredite bewilligt: Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Jalousien rund CHF 43'500.00 Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Grundsubstanz UG rund CHF 43'000.00 Kleiner Mühlesaal: Einbau barrierefreies WC rund CHF 34'500.00 Schützenhaus: Fensterersatz rund CHF 20'000.00. Friedhofgärtner – Vertragsverlängerung Zwischen der Gartengestaltung Patrick Müller GmbH, Rifferswil, und der Politischen Gemeinde Kappel am Albis besteht seit dem 1. Januar 2020 ein Dienstleistungsvertrag für die Arbeiten des Friedhofgärtners. Der Gemeinderat ist mit den Arbeiten der Patrick Müller GmbH sehr zufrieden. Er hat den ursprünglich befristeten Vertrag vom 1. Januar 2020 mit der Möglichkeit einer Kündigung auf unbestimmte Dauer verlängert. Geschwindigkeitskontrollen auf Staatsstrassen durch die Stadtpolizei Affoltern Zwischen der Stadt Affoltern am Albis und der Gemeinde Kappel am Albis besteht ein von der Stimmbevölkerung gutgeheissener Anschlussvertrag betreffend die Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis. Der Vertrag ist per 1. August 2023 in Kraft getreten. Für Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis auf Staatsstrassen auf dem Gemeindegebiet Kappel am Albis benötigt es eine Berechtigung bzw. einen Vertrag mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich. Die Einwohnerzufriedenheitsanalyse hat gezeigt, dass Geschwindigkeitskontrollen ein Bedürfnis der Bevölkerung sind. Aufgrund zunehmender schneller und lauter Auto- und Töfffahrten auf dem Gemeindegebiet erachtet der Gemeinderat den Handlungsbedarf als gegeben und hat sich für die Unterzeichnung eines Vertrages mit der Sicherheitsdirektion ausgesprochen. Personelles Gemeindeverwaltung Als neue Verwaltungsangestellte der Gemeindeverwaltung konnte Nadja Schneiter-Mörgeli gewonnen werden. Sie wird Blerta Tarashaj nach Ablauf ihres befristeten Einsatzes ablösen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal bedanken sich bei Blerta Tarashaj für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr beruflich und privat alles Gute. Nadja Schneiter-Mörgeli heissen sie herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit. Ferner hat der Gemeinderat Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von rund CHF 225‘000.00 veranlagt. Die neuen Tarife der Kinderspitex Zürich Kispex, gültig ab 1. April 2024, genehmigt. Vom Budget 2024 sowie dem Finanz- und Aufgabenplan 2024 – 2027 der KESB Bezirk Affoltern Kenntnis genommen und der geplanten Stellenplanerhöhung zugestimmt. Das von der Abwasserkommission gutgeheissene und von der Rechnungsprüfungskommission Knonau geprüfte Budget 2024 des Abwasserverbandes Knonau genehmigt. Der Stiftung Tixi Säuliamt für das Jahr 2023 einen Gemeindebeitrag von CHF 1.00 pro Einwohner/in zugesichert. Dem Theaterverein Aemtler Bühne einen Beitrag zugesichert. verschiedene Kreditabrechnungen genehmigt. Stefanie Dünnenberger-Forlin, Gemeindeschreiberin
12. Feb. 2024
Anlässe
Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
Gemeindesaal
07. Juni 2024
GV Wasserversorgung Kappel am Albis
Kleiner Mühlesaal
24. Mai 2024
Abfallsammelstelle Sageli offen
01. Juni 2024